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Wir sind für Sie da: 05285/64500 oder office@bestattung-kroell.at
IM TRAUERFALL
wir begleiten Sie

BESTATTUNGSFORMEN

Ein Sarg
Erdbestattung
Im Zuge einer Erdbestattung wird der oder die Verstorbene in einem Sarg in einem bestehenden oder beim zuständigen Friedhofsamt neu beantragten Grab beigesetzt. Bezüglich der Gestaltung des Grabplatzes gibt es meist Vorgaben des Friedhofsamtes. Vorab sollte man sich auch über den Zeit- sowie den Kostenaufwand der Instandhaltung des Grabes Gedanken machen.
Eine Urne
Feuerbestattung
Die Feuerbestattung hat im Laufe der letzten Jahre immer mehr an Bedeutung gewonnen. Hier wird der oder die Verstorbene nach der Trauerfeier bzw. direkt vom Sterbeort in unser Partnerkrematorium überführt und eingeäschert. Im Anschluss wird die Urne beigesetzt. Die traditionellste Form hierfür ist die Verwendung einer Nische oder eines Grabes auf einem Friedhof, allerdings gibt es dazu Alternativen. Nähere Informationen unter „Naturbestattung“ und „Beisetzung außerhalb eines Friedhofs“

Ein Baum und eine Bank
Naturbestattung
Wenn man seine letzte Ruhestätte in der Natur finden möchte, gibt es die Möglichkeit, die Urne auf speziell dafür vorgesehenen Flächen beizusetzen. Diese werden von privaten Anbietern betreut und befinden sich zumeist in Wäldern oder auf Wiesen. Genauere Informationen erhalten Sie direkt bei den jeweiligen Firmen, die auch die Beisetzung mit Ihnen durchführen. Geeignete Ansprechpartner sind zum Beispiel die Naturbestattung Zadrobilek oder Paxnatura.
Ein Kreuz
Beisetzung einer Urne außerhalb eines Friedhofes
Es ist auch möglich die Urne eines Verstorbenen auf privatem Grund beizusetzen. Diese Art der Beisetzung ist allerdings genehmigungspflichtig. Das Ansuchen kann man bereits zu Lebzeiten bei der zuständigen Gesundheitsbehörde stellen. Die Erteilung der Genehmigung ist von diversen Auflagen abhängig, wobei kein Rechtsanspruch auf eine positive Erledigung besteht. Die Entscheidung über die Zustimmung liegt bei der Behörde. Weitere Informationen über die benötigten Unterlagen sowie den genauen Ablauf des Verfahrens erhalten Sie beim Land Tirol oder der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft.

- mehr Informationen Land Tirol
- mehr Informationen Bezirkshauptmannschaft
Adresse
Laubichl 146
6290 Mayrhofen
Kontakt
F. 0043 5285 645 00-6
Öffnungszeiten
Büro: Montag bis Freitag
07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Außerhalb der Büroöffnungszeiten, am Wochenende sowie an Feiertagen nach telefonischer Vereinbarung.
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